Allgemeine Angebotsbedingungen
Erkundungs- und Sanierungskonzepte, Bohr- und Sondierarbeiten, Absaug- und Pumpversuche, Probenahme, Sanierungsüberwachung, Gutachtenerstellung
Im Sinne dieser Angebotsbedingungen sind:
- Auftraggeber (AG): Auftraggeber der gewünschten Leistung oder durch ihn autorisierte Personen, Gesellschaften oder Behörden
- Auftragnehmer(AN): rupp.bodenschutz GmbH, Scheckenhof 10, 95514 Neustadt am Kulm
- Voraussetzung für die Projektbearbeitung ist die Erteilung eines schriftlichen Auftrags. Im Fall der mündlichen/telefonischen Auftragserteilung wird die von rupp.bodenschutz GmbH dem AG übermittelte Auftragsbestätigung vom AG anerkannt, sofern nicht binnen 2 Tagen Einspruch erfolgt.
- Die für die Untersuchung erforderlichen Unterlagen (z. B. Lagepläne) sind vom AG rechtzeitig und kostenfrei an rupp.bodenschutz GmbH zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen liegt beim AG. Elektronisch bereitgestellte Daten sind in den von rupp.bodenschutz GmbH gewünschten Formaten zu übergeben, andernfalls werden die anfallenden Konvertierungskosten nach Aufwand berechnet. Bei fehlerhaften, unvollständigen oder ungenauen Plänen trägt rupp.bodenschutz GmbH kein Haftungsrisiko. Der AG haftet für die Virenfreiheit der Datenträger. Sollten Planungsunterlagen bei Behörden, Vermessungsämtern vom AN eingeholt werden müssen, wird der Aufwand auf Nachweis zu den vereinbarten Einheitspreisen verrechnet. Kosten für Pläne, Luftbilder, Höhenfestpunkte u. a. werden ebenfalls auf Nachweis zzgl. 15% Gemeinkostenzuschlag verrechnet.
- Die Erlaubnis zum Betreten des zu untersuchenden Grundstücks und zur Benutzung nichtöffentlicher Zufahrtswege ist vom AG rechtzeitig und unaufgefordert einzuholen.
- Die Lage von Kabeln, Ver- und Entsorgungsleitungen und sonstigen unterirdischen Einbauten ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich (z. B. anhand von Spartenplänen) und verbindlich vom AG anzugeben. Falls keine oder unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht werden, kann durch rupp.bodenschutz GmbH keine Haftung für diesbezügliche Schäden an unterirdischen Einrichtungen einschließlich für Folgeschäden übernommen werden. Die Lage von Leitungen öffentlicher Versorger (Gas, Strom, Telefon, Beleuchtung, Wasser, Abwasser) kann auf Wunsch gegen Kostenerstattung durch rupp.bodenschutz GmbH ermittelt werden. Der AG garantiert weiterhin, dass das zu untersuchende Gelände keine Kriegsaltlas- ten (u. a. Munition, Blindgänger) aufweist. Diesbezügliche Recherchen und Untersuchungen gehen zu Lasten des AG.
- Im Bereich der vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellten Arbeitsfläche werden auftretende Flurschäden (Ernteausfall, Wegfall von Bäumen, Wiesen und Sträuchern), Wiederinstandsetzung von Zäunen, Mauern, Geländern und das Wiedereinsetzen von Grenzsteinen vom AG getragen, soweit der Schaden auf das unbedingt erforderliche Maß von rupp.bodenschutz GmbH beschränkt und nicht durch unsachgemäße Ausführung verursacht ist. Schäden außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten Arbeitsfläche gehen zu Lasten von rupp.bodenschutz GmbH, ebenso Schäden, die bei der Lagerung, beim Umladen oder dem Transport durch Fahrzeuge außerhalb der zugewiesenen Arbeitsfläche verursacht werden. Sollten befestigte Oberflächen mit speziellem Aufbau (z. B. ölschutzanstrich) versehen sein, so ist der AG verpflichtet, dies dem AN schriftlich mit genauer Angabe des Aufbaus mitzuteilen.
- Für Gewährleistungs- und Schadensersatz des AG gilt § 13 VOB/B 2006. Die Höhe von evtl. Schadensersatzansprüchen des AG ist begrenzt auf die Deckungssummen der betrieblichen Haftpflichtversicherung von rupp.bodenschutz GmbH (€ 1,5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
- Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen erfolgt die Abrechnung der Leistungen von rupp.bodenschutz GmbH nach tatsächlichem Aufmass auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile B und C, in der aktuellen Fassung 2006.
- Die Angebotsbindefrist beträgt 3 Monate ab Erstellung des Angebots oder gemäß Einzelabsprache.
- Vorbehaltlich anderer Abmachungen gelten als Zahlungsziel 14 Tage ohne Abzug ab Datum der Rechnungsstellung als vereinbart. Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt können von rupp.bodenschutz GmbH gefordert werden.
- Die Besorgung von behördlichen Genehmigungen bei Bohrungen, Sondierungen oder Aufgrabungen in öffentlichem Grund ist ebenso wie der Abschluss von sog. Gestattungsverträgen Sache des AG. Ggf. kann diese Leistung von rupp.bodenschutz GmbH übernommen werden mit Abrechnung nach Aufwand auf Nachweis.
- Die Beseitigung von kontaminiertem Bohrgut und Wasser ist Sache des AG. Wird vom AG die Beseitigung durch rupp.bodenschutz GmbH gewünscht, so werden die hierfür aufgewendeten Kosten gegen Nachweis zzgl. eines Gemeinkostenzuschlags von 15 % vom AG vergütet. Nicht kontaminiertes Bohrgut kann vor Ort verbleiben bzw. wird von rupp.bodenschutz GmbH auf Nachweis gegen Kostenerstattung zu o. g. Bedingungen beseitigt.
- Der im Angebot genannte Erschwerniszuschlag für das Durchbohren von Beton, Schwarzdecke etc. gilt nur für Mächtigkeiten bis zu 60 cm. Darüber hinausgehende Schichtdicken werden mit 150 % (über 60 cm bis 80 cm) Zuschlag auf den einfachen Erschwerniszuschlag vergütet.
- Da die max. erreichbare Aufschlusstiefe wesentlich von der anstehenden Geologie oder von unterirdischen Hindernissen bestimmt wird, kann von rupp.bodenschutz GmbH für das Erreichen einer bestimmten Endtiefe keine Gewähr übernommen werden.
- Sollte aufgrund des unvorhersehbaren Auftretens stark kontaminierter Medien bei o. g. Arbeiten ein erhöhter persönlicher oder technischer Arbeitsschutz erforderlich werden (z. B. Arbeiten unter Teil- oder Vollschutz), werden für diese Arbeiten Erschwerniszuschläge in Rechnung gestellt.
- Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem Bericht in 3-facher Ausfertigung - falls nicht anders vereinbart - mitgeteilt. Die Weitergabe des Berichts an die zuständigen Behörden ist ausschließlich Sache des AG. Die Herausgabe von Daten und Informationen in Zusammenhang mit den Untersuchungen erfolgt seitens rupp.bodenschutz GmbH nur direkt an den AG, es sei denn der AG hat eine entsprechende gegenteilige Erklärung abgegeben. Die Vervielfältigung und Herausgabe von Teilen des Gutachtens durch den AG ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht statthaft.
- Sofern mangels Planunterlagen und Leistungsverzeichnissen des AG solche von rupp.bodenschutz GmbH für die Angebotslegung erstellt werden, ist die Verwendung dieser Unterlagen zur Einholung von Vergleichsangeboten oder für die Selbstausführung durch den AG nur statthaft, wenn rupp.bodenschutz GmbH zuvor diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung ist der AG im Falle des Nichtzustandekommens eines Auftrags an rupp.bodenschutz GmbH aufwands- und schadensersatzpflichtig.
- Für die Laboranalytik binden wir im Auftragsfall das akkreditierte Labor SGS Institut Fresenius GmbH ein. Weiterhin behalten wir uns das Recht der Einbindung anderer Büros und Labors (z. B. für Baugrunduntersuchungen, Asbestuntersuchungen usw.) für Teilleistungen vor.
- rupp.bodenschutz GmbH verbleibt das Eigentum an allen gelieferten Planungs- und Berichtsunterlagen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
- Von rupp.bodenschutz GmbH als Vorabzug an den AG herausgegebene Unterlagen (z. B. Telefax oder E-Mail) besitzen keine Rechtsgültigkeit. Rechtsgültig ist lediglich das unterschriebene Originalgutachten (Exemplar 1 von 3).
- Diese Angebotsbedingungen werden Bestandteil des Auftrags und werden vom AG mit Auftragserteilung als verbindlich anerkannt.
rupp.bodenschutz GmbH
Stand: Januar 2011